mit Silvia Willwertz (Musikpädagogin, Dipl. Integrative Klangpädagogin)
- Lieder, Bewegungsspiele und musikalische Geschichten aus aller Welt
- Instrumentalspiel mit Tischharfe, Saitenspiel, Ukulele und Saitentambourin
- mit Musik, Rhythmik & Bewegung Sprache und Kommunikation fördern
- Wahrnehmungs- und entspannungsorientierte Angebote mit Klangschalen und Saiteninstrumenten (Töne und Klänge hören, fühlen und sehen)
- Bewegte Klanggeschichten
- einfach zu spielende Klanginstrumente
Die Vielfalt aus der Inklusiven Musik-, Klang- und Entspannungspädagogik bietet Kindern einen Erlebnis- und Erfahrungsraum, der mit allen Sinnen, Herz und Verstand einlädt, Fähigkeiten zu entdecken und auszubauen sowie das Selbstvertrauen der Kinder zu stärken
- Dieser Kurs findet bei gutem Wetter als Outdoor-Kurs im fidibus-Garten statt. Bitte entsprechenden Sonnenschutz einplanen.
- Sollten einzelne Kursstunden aus Krankheitsgründen o.ä. nicht Live im fidibus stattfinden können, bieten wir ein Online-Live-Angebot via Zoom an. Dazu erhalten Sie dann entsprechende Einwahldaten per E-Mail von der Kursleitung.
Anmeldebedingungen:
Das Musikschuljahr beginnt jedes Jahr am 1. September und endet am 31. August.
In den Ferien und an Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Die Kursgebühren beziehen sich auf die Laufzeit von 12 Monaten (Jahresentgelt). Der Betrag kann sowohl monatlich (12 x 33 €) oder als Jahresbetrag überwiesen werden.
Gebührenpflichtiger Probemonat mit 4-er Terminblock: Erweist sich der gewählte Unterricht für den Schüler als ungeeignet, kann nach dem ersten Unterrichtsmonat von beiden Seiten gekündigt werden. Eine Ummeldung in ein anderes Kursformat ist nach Absprache und den geltenden Regularien ebenfalls möglich.
Anmeldungen zur Teilnahme am Unterricht erfolgen in der Regel rechtzeitig vor dem Beginn eines Schuljahres. Ein Einstieg ist nach Absprache jederzeit möglich.
Der Vertrag endet automatisch zum 31.08.2025. Eine Sonderkündigung ist zum 31.01.2025 möglich mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen.
Ermäßigungen für Familien in besonderen Lebenslagen sind nach Absprache mit dem Vorstand in Einzelfällen möglich.
Die Ferien-und Feiertagsregelung der Allgemeinbildenden Schulen ist auch für die Musikalische Früherziehung verbindlich.
Versäumte Stunden der Teilnehmer:innen, auch aus Urlaubs- oder Krankheitsgründen, können nicht beitragsmindernd berücksichtigt werden.
Im Falle von Zeiten höherer Gewalt, auch bei Erliegen des öffentlichen Lebens, ist fidibus e.V. zu einer Rückzahlung der Kursgebühren nicht verpflichtet.
Bei krankheitsbedingter Absage durch die Kursleitung wird versucht, einen Nachholtermin / Ersatztermin anzubieten. Sollte dies nicht möglich sein, ist fidibus e.V. zu einer Rückzahlung der Kursgebühren nicht verpflichtet.
Kursabsagen werden den Kursteilnehmer:innen per E-Mail mitgeteilt. Da es auch kurzfristig zu Kursabsagen kommen kann (z.B. bei Krankheit, in Notfällen), empfehlen wir allen Kursteilnehmer:innen am Kurstag vor der Abfahrt die E-Mails nochmals zu checken (auch Spam-Ordner).
Die Anmeldebedingungen müssen mit einem JA bestätigt werden.